Beitragsordnung

Mainzer Unterwelten e.V.

1. Der Mitgliedsbeitrag für einen Erwachsenen beträgt 24,00 Euro pro Jahr

2. Ehepaare und Vereinsmitglieder, die in eingetragener Partnerschaft leben oder eine eheähnliche Gemeinschaft bilden oder einen gemeinsamen Hausstand teilen, zahlen insgesamt einen Mitgliedsbeitrag von 36,00 Euro.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar eines jeden Kalenderjahres fällig. Jedes Mitglied trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, seinen Mitgliedsbeitrag bis zum letzten Banktag des Januars auf das Vereinskonto zu entrichten. Tritt eine Person dem Verein während des Kalenderjahres bei, so hat sie nur den Beitrag für die restlichen Monate des Kalenderjahres einschließlich des Eintrittsmonats zu entrichten. Mitglieder, die ihren Beitrag nicht oder nur unvollständig entrichtet haben, sind bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt und nicht wählbar.

4. Versäumt ein Mitglied den fälligen Mitgliedbeitrag zu entrichten gilt entsprechend §5 Ziffer 4 der Satzung.

5. Fördermitglieder entscheiden selbst über die Höhe des Beitrages, mindestens jedoch 12 Euro im Jahr