Es gilt die von der Mitgliederversammlung vom 28.6.2021 verabschiedete
die als pdf heruntergeladen werden kann. Sie erfüllt nach Bescheid des FA Mainz-Mitte vom 15.07.2021 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59, 60 und 61 AO.
Es gilt die von der Mitgliederversammlung vom 28.6.2021 verabschiedete
die als pdf heruntergeladen werden kann. Sie erfüllt nach Bescheid des FA Mainz-Mitte vom 15.07.2021 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59, 60 und 61 AO.